Gebäudeplanung

Welche Schritte braucht es bis Ihr Bauvorhaben genehmigt werden kann?

Entwurfsidee

Gemeinsam entwickeln wir eine erste Entwurfsidee, die Ihre Wünsche, Bedürfnisse und das Grundstück bestmöglich berücksichtigt. Hier entstehen die Grundlagen für die weitere Planung.

Baurechtliche Folgen

Analog zur Idee prüfen wir die Entwurfsidee auf ihre baurechtliche Umsetzbarkeit. Dabei analysieren wir Bebauungspläne, Landesbauordnungen und andere relevante Vorschriften, um mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.

Anpassung des Entwurfes

Auf Basis der baurechtlichen Vorgaben optimieren wir den Entwurf. Ziel ist es, Ihre Vorstellungen so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen.

Einreichung und Prüfung

Sobald alle Unterlagen vollständig und abgestimmt sind, reichen wir den Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein. Danach erfolgt die behördliche Prüfung, bei der wir Sie weiterhin begleiten und eventuelle Rückfragen klären.

Gebäudeklasse 1

freistehende Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude

nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO

Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² (wie Gebäudeklasse 1, jedoch angebaut)

nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO

Gebäudeklasse 3

sonstige Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m

 

nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.