Gebäudeplanung
Welche Schritte braucht es bis Ihr Bauvorhaben genehmigt werden kann?
Entwurfsidee
Gemeinsam entwickeln wir eine erste Entwurfsidee, die Ihre Wünsche, Bedürfnisse und das Grundstück bestmöglich berücksichtigt. Hier entstehen die Grundlagen für die weitere Planung.
Baurechtliche Folgen
Analog zur Idee prüfen wir die Entwurfsidee auf ihre baurechtliche Umsetzbarkeit. Dabei analysieren wir Bebauungspläne, Landesbauordnungen und andere relevante Vorschriften, um mögliche Einschränkungen frühzeitig zu erkennen.
Anpassung des Entwurfes
Auf Basis der baurechtlichen Vorgaben optimieren wir den Entwurf. Ziel ist es, Ihre Vorstellungen so weit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig eine genehmigungsfähige Planung zu erstellen.
Einreichung und Prüfung
Sobald alle Unterlagen vollständig und abgestimmt sind, reichen wir den Bauantrag bei der zuständigen Behörde ein. Danach erfolgt die behördliche Prüfung, bei der wir Sie weiterhin begleiten und eventuelle Rückfragen klären.
Gebäudeklasse 1

freistehende Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m², sowie land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO
Gebäudeklasse 2

Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m² (wie Gebäudeklasse 1, jedoch angebaut)
nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO
Gebäudeklasse 3

sonstige Gebäude mit einer Höhe * bis zu 7 m
nach Art. 2 Abs. 3 Satz 1 BayBO
